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RSE/Sustentabilidade

CORPORATE SOCIAL RESPONSIBILITY & SUSTAINABILITY

Menschenrechte & Arbeitsstandards

Die OPTURE AG respektiert die Menschenrechte gemäß:

  • UN‑Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
  • ILO‑Kernarbeitsnormen
  • OECD‑Guidelines
  • Schweizer Arbeitsrecht
  • EU‑Arbeitsschutzrichtlinien

Wir lehnen Kinderarbeit, Zwangsarbeit, moderne Formen der Ausbeutung sowie jede Verletzung der Menschenwürde strikt ab. OPTURE fördert faire, sichere und diskriminierungsfreie Arbeitsbedingungen und stellt sicher, dass Beschäftigte Zugang zu wirksamen Beschwerde‑ und Meldesystemen haben.

Supplier Code of Conduct (Lieferanten)

Unsere Lieferanten sind verpflichtet, die menschenrechtlichen, sozialen und ökologischen Mindeststandards der OPTURE AG einzuhalten. Dazu gehören:

  • Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards
  • faire Arbeitsbedingungen
  • keine Kinder‑ oder Zwangsarbeit
  • Transparenz in der Lieferkette
  • Einhaltung umweltbezogener Sorgfaltspflichten
  • Kooperation bei Audits und Prüfungen

Lieferanten müssen Risiken aktiv melden, Abhilfemaßnahmen umsetzen und sicherstellen, dass auch ihre Sub‑Lieferanten die gleichen Standards erfüllen. Verstöße können zu Vertragsauflösung oder Ausschluss aus der Lieferkette führen.

Umwelt & Nachhaltigkeit (ESG)

Die OPTURE AG handelt nach klaren ESG‑Grundsätzen (Environmental, Social, Governance) und verpflichtet sich zu nachhaltigem Wirtschaften:

  • effiziente Nutzung natürlicher Ressourcen
  • Minimierung von Umweltbelastungen
  • Einhaltung umweltrechtlicher Vorschriften
  • Berücksichtigung von ESG‑Standards (Environmental, Social, Governance)
  • nachhaltige Beschaffung

 

Wir fördern klimafreundliche Technologien, reduzieren unseren ökologischen Fußabdruck und berücksichtigen Umwelt‑ und Sozialrisiken in allen Geschäftsprozessen.

Gesundheit & Sicherheit

OPTURE gewährleistet ein sicheres, gesundes und gefahrenfreies Arbeitsumfeld. Führungskräfte sind verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen, Sicherheitsprozesse, Gefährdungsbeurteilungen und Notfallkonzepte umzusetzen. Dazu gehören:

  • Arbeitssicherheit nach gesetzlichen Standards
  • präventive Gesundheitsmaßnahmen
  • regelmäßige Schulungen und Unterweisungen
  • technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen

Ziel ist die konsequente Vermeidung von Arbeitsunfällen, Gesundheitsrisiken und betrieblichen Gefährdungen.

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