HINWEISGEBERSYSTEM
Zweck des Hinweisgebersystems
Das Système d'alerte professionnelle der OPTURE AG ermöglicht Mitarbeitenden, Lieferanten, Kunden, Geschäftspartnern und Dritten, Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, interne Richtlinien oder ethische Standards sicher und vertraulich zu melden.
Rechtsgrundlagen
Das Hinweisgebersystem erfüllt die Anforderungen:
- der EU‑Whistleblower‑Richtlinie (EU 2019/1937),
- des Schweizer Rechts,
- der UN‑Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte,
- der OECD‑Guidelines,
- des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), soweit anwendbar.
Meldewege
Hinweise können über folgende Wege eingereicht werden:
- vertrauliche E‑Mail an: info(at)opture.com
- anonymes Online‑Formular im System
- persönliches Gespräch mit Compliance‑Beauftragten
Vertraulichkeit und Schutz
Alle Meldungen werden vertraulich behandelt. Hinweisgeber sind vor Repressalien geschützt. Vergeltungsmaßnahmen sind strikt untersagt.
Bearbeitung von Hinweisen
Hinweise werden durch die Compliance‑Abteilung geprüft. Erforderliche Maßnahmen werden dokumentiert und umgesetzt.
Anonyme Meldungen
Anonyme Meldungen sind zulässig und werden gleichwertig behandelt.
Dokumentation und Aufbewahrung
Alle Meldungen werden gemäß gesetzlichen Vorgaben dokumentiert und sicher gespeichert.
Zugang zum Hinweisgebersystem hier: Système d'alerte professionnelle